Allgemeine Geschäfts­bedingungen ...

§ 1

Geschäftsgegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume oder der Nachweis zum Abschluss solcher Verträge und Immobilien-Beratung jeglicher Art.
Das Unternehmen ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Es kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

§ 2

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben kann nicht übernommen werden. Insbesondere ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben über die Lebens- und Vermögensverhältnisse der zugeführten Vertragsparteien zu überprüfen.

§ 3

Angebote sind ausschließlich für den Auftraggeber bzw. den Empfänger selbst bestimmt. Alle Angaben - auch die eventuell beigefügter Anlagen sind streng vertraulich zu behandeln. Anlagen sind auf Verlangen des Unternehmens zurückzugeben. Eine Weitergabe jeglicher Angaben an Dritte ist nicht gestattet und verpflichtet zum Schadenersatz in Höhe der vollen Nachweis- und Vermittlungsprovision.

§ 4

Ist dem Angebotsempfänger die durch das Unternehmen nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich dem Unternehmen mitzuteilen und für seine Kenntnis und Mitteilung auf Verlangen den Beweis zu erbringen. Andernfalls hat das Unternehmen vollständige Provisions- und Schadensersatzansprüche.

§ 5

Ein Geschäft ist stets provisionspflichtig, wenn trotz vorheriger Kenntnis des Objektes nach Erhalt des Angebotes die Hilfe des Unternehmens zum Abschluss in Anspruch genommen wird. Dem Unternehmen steht auch dann eine Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichgeartetes oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

§ 6

Dem Unternehmen ist gestattet, Aufträge in Zusammenarbeit mit anderen Maklern, ohne Mehrbelastung für den Auftraggeber, durchzuführen.

§ 7

Kommt es durch den Nachweis oder die Vermittlung des Unternehmens zum Abschluss eines Vertrages, so ist dem Unternehmen eine Provision gemäß seinen Gebührensätzen nach § 9 zu entrichten. Die Provision ist bei Vertragsabschluß verdient und zahlbar. Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt. Eine Übereinstimmung von Angebots- und Abschlusskonditionen ist nicht erforderlich. Abweichende mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn diese vom Unternehmen schriftlich bestätigt worden sind. Andere Klauseln und Geschäftsbedingungen erkennt das Unternehmen nicht an, auch wenn dies diesen nicht widerspricht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.

§ 8

Aufgrund § 11 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) weist das Unternehmen darauf hin, dass es für den Vermieter bestimmte Zahlungen nicht entgegennimmt.

§ 9

Gebührensätze:

(a) An- und Verkauf bzw. sonstiger Erwerbsvertrag von Liegenschaften oder grundstücksgleichen Rechten:

3,57 % des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, je zahlbar vom Verkäufer und vom Käufer.
Beim Verkaufspreis auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente). Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach Wahl des Unternehmens entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.

(b) Vermietung und Verpachtung von Gewerberaum:

Bei Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren: 2,38 Monatsmieten ohne Nebenkosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Mieter.
Bei längerer oder unbefristeter Vertragslaufzeit: 4,76 Monatsmieten ohne Nebenkosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Mieter.
Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht eingeräumt, so darf die Gesamtsumme der Provisionen aus Mietvertrag und Optionsrecht 4,76 Monatsmieten ohne Nebenkosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer nicht übersteigen Bei Vereinbarung eines Optionsrechtes im übrigen erhält das Unternehmen vom Mieter 2,38 Monatsmieten ohne Nebenkosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(c) Die Gebührensätze für Beratungstätigkeit werden durch gesonderte Vereinbarung festgesetzt.

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